Landesinnungsverband

des Bayerischen Glaserhandwerks

Fachverband Glas- und Fensterbau

Sachverständigenausbildung

Grundvoraussetzungen für Bewerber um das Amt des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen im Glaser- und Fensterbauerhandwerk

Die überaus verantwortungs- und vertrauensvolle Tätigkeit des oder der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen des Handwerks verlangt bei Inanspruchnahme bei Gerichts- und Privatgutachten überdurchschnittliches Fachwissen, Unparteilichkeit, Unabhängigkeit und Akzeptanz.

Gerichte und private Auftraggeber müssen sich auf die fachlich richtige Beurteilung von festzustellenden Tatsachen verlassen können. Die Sachverständigenordnung der Handwerkskammern verlangt schon von den Bewerbern besondere Sachkunde und notwendige praktische Erfahrung. Somit werden an die Bewerber/innen für dieses Amt im Interesse des Handwerks, der Verbraucher und der Rechtspflege besonders hohe Anforderungen gestellt.
Dies Anforderungen beziehen sich auf die Fachliche und persönliche Eignung Nachfolgend einige Voraussetzungen, auf denen die besondere Sachkunde in hohem Maße vorhanden sein muss:

Theorie

  • technische Vorgänge gemäß dem Fachgebiet des Glasers und Fensterbauers in leicht verständlicher Weise Nichtfachleuten (Richtern, Anwälten, Beteiligten) zu erklären
  • überdurchschnittliches fachliches Wissen aus dem Fachgebiet des Glasers und Fensterbauers
  • gute rhetorische Fähigkeiten
  • fundierte Kenntnisse über Rahmenwerkstoffe, Glasarten, Werkstoffe, Hilfsstoffe und ihre Anwendung im Hochbau
  • überdurchschnittliche Kenntnisse über Glas im Innenausbau, wie Ganzglasanlagen, Duschen
  • weiter wird verlangt, dass gute Kenntnisse in der Bauphysik vorhanden sind.

Praxis

  • Praktische Erfahrung als Meister im eigenen oder fremden Betrieb
  • Nachweis über ständige fachliche Fortbildung auf seinem Fachgebiet Betriebswirtschaft
  • umfassende betriebswirtschaftliche Kenntnisse in der Kalkulation über Stundensätze und Materialien
  • Kenntnisse über die Angemessenheit und Üblichkeit von Preisen im Glashandwerk
  • Die Fähigkeit Abrechnungen und Kalkulationen zu überprüfen
  • Beherrschung der Materialpreisermittlung

Rechtliches Wissen

  • gute Kenntnisse über die VOB und das BGB
  • Gewährleistungen und Mängelrügeverfahren
  • Abnahmeverfahren
  • Fachliteratur
  • Es wird erwartet, dass der oder die Bewerber/in über umfangreiche Fachliteratur in seinem/ihrem Handwerk verfügt.
  • Manche technischen Vorgänge und Zustände müssen anhand der einschlägigen Fachliteratur an Hand von Zitaten erklärt werden können.

Die Anwärter/innen auf dieses Amt müssen bereits vor ihrer Bestallung über diese besonderen Qualifikationen verfügen. Sie können nicht erst nach ihrer Vereidigung mit dem Studium der besonderen Sachkunde beginnen.

Das Amt des oder der Sachverständigen erfordert ab dem ersten Gutachten fundamentierte technische Darstellung und Erarbeitung der Antworten auf die gestellten Fachfragen.

In den Fachseminaren erhalten die Bewerber/innen zusätzliches erforderliches Fachwissen über die Tätigkeit und das Wirken eines/r öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen/e. Die Seminare dienen zur Vorbereitung zur Fach- und Sachkundeprüfung vor dem Landesinnungsverband des Bayerischen Glaserhandwerks.